AKTUALISIERTES HYGIENEKONZEPT FÜR TURNIERE DES SVR (03.12.2021)

Mitteilungen Schachsport

Frank Strozewski – In den letzten Tagen hat es viele Diskussionen zum Thema Coronaschutzmaßnahmen gegeben. Nach wie vor ist Amateursport in NRW unter Beachtung der 2G Regel zulässig. Die Ausführungen zur Maskenpflicht sind in der Coronaschutzverordnung nicht klar formuliert. Beim Turnierschach sollte am Brett die Maske nicht erforderlich sein. Die finale Entscheidung liegt aber bei den regionalen Behörden. Hier finden Sie das aktualisierte Hygienekonzept:

Hygienekonzept 03.12.2021